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Steuern für Unternehmen: Änderungen bei den Details

21.12.2011
imageSteuern für Unternehmen: Änderungen bei den Details Trotz Budgetproblemen bleibt die Körperschaftssteuer in den meisten CEE-Ländern unangetastet. Stattdessen gibt es neue oder höhere Steuersätze in anderen Bereichen. Wien. Im Vergleich zu den Vorkri ...
 

Steuern für Unternehmen: Änderungen bei den Details

Trotz Budgetproblemen bleibt die Körperschaftssteuer in den meisten CEE-Ländern unangetastet. Stattdessen gibt es neue oder höhere Steuersätze in anderen Bereichen.

Wien. Im Vergleich zu den Vorkrisenjahren, in denen die Abgabepflichten für Unternehmen kontinuierlich nach unten korrigiert wurden, gibt es jetzt wenig Änderungen bei den Steuersätzen.

Reduktionen sind lediglich in der Ukraine und Weißrussland geplant: In der Ukraine wird die Körperschaftssteuer (KöSt) im Jahr 2012 auf 21 Prozent, 2013 auf 19 und 2014 auf 16 Prozent sinken. Weißrussland will die Unternehmenssteuer 2012 von 24 auf 18 Prozent verringern. Moldawien, wo Unternehmen bisher steuerfrei agierten, plant hingegen die Einführung einer Körperschaftssteuer von zwölf Prozent.

Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer sind in der Ukraine und Bosnien-Herzegowina Erhöhungen im Gespräch: Die Ukraine hat einen Einkommensteuersatz von 15 Prozent, Einkommen von mehr als umgerechnet 1000 € werden mit 17 Prozent besteuert. Nun gibt es einen Gesetzesentwurf, wonach der Steuersatz für Einkommen über 1500 €monatlich auf 20 Prozent steigen soll. In der Föderation Bosnien-Herzegowina sowie eventuell auch in der Republika Srpska könnte statt der Flat Tax von zehn Prozent eine progressive Einkommenssteuer eingeführt werden.

Andere Steuern

In anderen CEE-Ländern bleiben die Steuersätze zwar gleich, "aber es verändern sich bestimmte Details", sagt Steuerexperte Walter Baumann von Ernst &Young.

Bestes Beispiel dafür ist Ungarn. Dort beträgt die Körperschaftssteuer derzeit zehn Prozent für die ersten 500 Millionen Forint (1,5 Millionen €)und 19 Prozent für Beträge darüber. Das bleibt so, aber es wird zum Beispiel die Steuerfreiheit für die Lohnkosten von Forschungspersonal mit einer Übergangsregelung abgeschafft. Verlustvorträge können nur noch zu 50 Prozent verwertet werden und bei Umgründungen (Verschmelzungen) oder Unternehmenskäufen wird es ebenfalls schwieriger, den Verlustvortrag zu verwerten. Die doppelte Absetzbarkeit von F& E-Kosten ist aber weiterhin möglich. Die Krisensteuer für Banken, Handel, Telekommunikation und Energie wird auch 2012 bleiben.

Auch der Einkommensteuersatz bleibt in Ungarn an sich gleich, es gibt aber kleine Veränderungen bei Sachbezügen, Steuerbemessungsgrundlagen und der Sozialversicherung, wie zum Beispiel um einen Prozentpunkt höhere Krankenversicherungsbeiträge. Änderungen gibt es in Ungarn zudem bei der Registrierungssteuer für Autos. Sie wird entsprechend der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeuge gestaffelt. Die Steuern für Firmenautos und ungesunde Nahrungsmittel und Getränke (Snack-Tax) steigen.

Geld holen sich die Staaten auch über höhere Umsatzsteuern. Die steigen in Ungarn von 25 auf 27 Prozent. Tschechien erhöht den reduzierten Mehrwertsteuersatz von zehn auf 14 Prozent. Der Normalsatz bleibt vorerst bei 20 Prozent. Ab 2013 soll es nur noch einen Einheitssatz von 17,5 Prozent geben.

(21. 12. 2011 | Wirtschaftsblatt)

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